{"id":88,"date":"2022-01-05T12:30:07","date_gmt":"2022-01-05T11:30:07","guid":{"rendered":"https:\/\/bless-gd.de\/wordpress\/?page_id=88"},"modified":"2022-02-02T07:46:08","modified_gmt":"2022-02-02T06:46:08","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bless-gd.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<section class=\"l-section wpb_row height_medium\"><div class=\"l-section-h i-cf\"><div class=\"g-cols vc_row via_grid cols_1 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default\"><div class=\"wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h3><strong>Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>F\u00fcr die Abwicklung der dem Auftragnehmer erteilten Auftr\u00e4ge gelten ausschlie\u00dflich die nachstehenden allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Zahlungsbedingungen.<\/li>\n<li>Die Geltung zuwiderlaufender Gesch\u00e4ftsbedingungen, die von den Auftraggebern oder auf andere Weise gestellt werden, verpflichten den Auftragnehmer nicht; diese werden nur dann Bestandteil der mit den Auftraggebern abzuschlie\u00dfenden vertraglichen Regelungen, wenn deren Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt wurden.<\/li>\n<li>Die nachstehenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sowie auch die erg\u00e4nzenden besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen, die ebenfalls Vertragsbestandteil des Auftragsverh\u00e4ltnisses werden, gelten f\u00fcr die gesamte Gesch\u00e4ftsverbindung, somit auch f\u00fcr sp\u00e4tere Auftr\u00e4ge solange bis dem Auftraggeber mitgeteilt oder ein Auftrag besonders in anders lautendem Sinne best\u00e4tigt wird.<\/li>\n<li>Von der Auftragsbest\u00e4tigung abweichende Vereinbarungen bzw. Vertr\u00e4ge und Nebenabreden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong> A. Vertragsschluss<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Gegenstand unserer Dienstleistung ist die Durchf\u00fchrung von Glas- und Geb\u00e4udedienstleistungen aller Art.<\/li>\n<li>Unsere Angebote sind freibleibend.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber ist mit seiner Unterschrift unter den Auftrag an seinen Auftrag gebunden. Der Auftrag gilt seitens des Auftragnehmers als angenommen, wenn dem Auftraggeber nicht binnen drei Wochen eine Ablehnung zugeht.<\/li>\n<li>Weitere Vertragsbestandteile sind das Leistungsverzeichnis, die Preisaufschl\u00fcsselung mit den zu reinigenden Fl\u00e4chen, die Verrechnungss\u00e4tze f\u00fcr Sonderleistungen und die besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die konkrete Angebotsart, sofern sie benannt bzw. beschrieben sind.<\/li>\n<li>Bei Auftragserteilung sowie Auftragsbest\u00e4tigung sind dem Auftragnehmer alle notwendigen Angaben, die zu einer reibungslosen Auftragsabwicklung ben\u00f6tigt werden, vorzulegen. Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskr\u00e4fte. Anzahl der Reinigungskr\u00e4fte und Zeitaufwand sind Sache des Auftragnehmers.<\/li>\n<li>Wird ein geschlossener Dienstvertrag vor Durchf\u00fchrung der \u00fcbertragenen Arbeiten einvernehmlich aufgehoben, ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin angefallenen tats\u00e4chlichen Bearbeitungskosten an den Auftragnehmer zu entrichten.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>B<\/strong><strong>. Ausf\u00fchrung<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verf\u00fcgung: das zur Reinigung notwendige kalte und warme Wasser, Strom, geeignete verschlie\u00dfbare R\u00e4ume f\u00fcr Kleiderablage und Aufenthalt des Personals sowie geeignete verschlie\u00dfbare R\u00e4ume zur Aufbewahrung von Material, Ger\u00e4ten und Maschinen.<\/li>\n<li>Dem Auftragnehmer und seinem Hilfspersonal ist es strengstens untersagt, Einblick in die im Geb\u00e4ude liegenden Gesch\u00e4ftspapiere, Akten und \u00e4hnliche Unterlagen des Auftraggebers zu nehmen, ohne Genehmigung Telefongespr\u00e4che zu f\u00fchren oder soziale Einrichtungen des Auftraggebers in Anspruch zu nehmen.<\/li>\n<li>Zuwiderhandlungen werden auf Forderung des Auftraggebers mit sofortiger Entfernung des betroffenen Reinigungspersonals aus dem Arbeitsbereich geahndet.<\/li>\n<li>Das erforderliche Entfernen von Abdeckma\u00dfnahmen anderer Gewerke stellt keine Nebenleistung im Sinne der VOB, Teil B, DIN 1961, \u00a7 2 Ziffer 1 dar und wird zus\u00e4tzlich berechnet.<\/li>\n<li>Bei der Durchf\u00fchrung der Bauschlussreinigungsarbeiten hat die f\u00fcnfj\u00e4hrige Gew\u00e4hrleistungsfrist nach VOB &#8211; sofern die Geltung der VOB vereinbart ist &#8211; gleichwohl keine Geltung.<\/li>\n<li>Die zu bearbeitenden Fl\u00e4chen m\u00fcssen frei zug\u00e4nglich sein, \u00fcberstellte oder besch\u00e4digte Fl\u00e4chen, die nicht bearbeitet werden k\u00f6nnen, berechtigen nicht zur Rechnungsk\u00fcrzung. Mehraufwendungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.<\/li>\n<li>Etwaige M\u00e4ngel der R\u00e4ume, Vorrichtungen und Ger\u00e4tschaften, die durch den Auftragnehmer oder sein Hilfspersonal festgestellt werden, sind unverz\u00fcglich dem Auftraggeber zu melden, damit Unf\u00e4lle im Sinne des \u00a7 618 BGB vermieden werden.<\/li>\n<li>Im \u00dcbrigen sind die Unfallverh\u00fctungsvorschriften zu beachten.<\/li>\n<li>Die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der besonderen Sicherheitsma\u00dfnahmen bzw. Bestimmungen erforderlichen Einrichtungen sind vom Auftraggeber zu liefern oder zu stellen. Die speziellen Unterweisungen des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals erfolgen durch einen Beauftragen des Auftraggebers.<\/li>\n<li>Die Vertragsparteien verpflichten sich, w\u00e4hrend und nach der Durchf\u00fchrung der vertraglichen Arbeiten keinerlei Personal der Gegenseite zu \u00fcbernehmen oder zu besch\u00e4ftigen, sofern nicht die schriftliche Erlaubnis des Vertragspartners hierzu vorliegt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm \u00fcbertragenen Werkleistungen einem Subunternehmer zur Durchf\u00fchrung zu \u00fcbertragen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>C. Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Preise beinhalten grunds\u00e4tzlich nicht die Gestellungen von Hilfsmitteln wie Steiger, Ger\u00fcsten, Maschinen u. \u00e4., es sei denn, mit dem Auftraggeber ist individuell etwas anderes vereinbart.<\/li>\n<li>Die Nettopreise sind auf der Grundlage des jeweils geltenden Lohntarifs kalkuliert. Treten nach Auftragserteilung tariflich ohne Erh\u00f6hungen bzw. \u00c4nderungen der gesetzlichen Sozialleistungen ein, so \u00e4ndert sich der Preis um 95\/100 der tariflichen Vereinbarung. Die Preis\u00e4nderung hat jeweils G\u00fcltigkeit mit Inkrafttreten der neuen Tarifordnung, dies ist dem Auftraggeber vorher schriftlich mitzuteilen.<\/li>\n<li>Die oben angesprochenen Preis\u00e4nderungen treten jeweils 2 Wochen nach der schriftlichen Mitteilung an den Auftraggeber in Kraft. Mehrarbeiten, die durch Bau- und Instandsetzungsarbeiten entstehen, bed\u00fcrfen einer zus\u00e4tzlichen Vereinbarung und sind besonders zu verg\u00fcten.<\/li>\n<li>Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fahr- und Arbeitszeiten f\u00fcr sogenannte Fehlfahrten &#8211; also bei erfolgloser Anfahrt oder bei nur teilweise zu erledigenden Arbeiten, die nicht in die Risikosph\u00e4re des Auftragnehmers fallen, gegen\u00fcber dem Auftraggeber abzurechnen.<\/li>\n<li>Sollte sich im Rahmen der Arbeitsdurchf\u00fchrung ergeben, dass Bauteile oder einzelne Bauabschnitte aufgrund notwendiger, fehlender Abdeckma\u00dfnahmen einen starken Verschmutzungsgrad aufweisen, die einen erh\u00f6hten Reinigungsaufwand erforderlich machen, so sind diese Mehrarbeiten zus\u00e4tzlich abzurechnen.<\/li>\n<li>Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie f\u00fcr das Ausf\u00fchren von zuschlagspflichtigen Dienstleistungen werden nach Aufwand berechnet.<\/li>\n<li>Vereinbarte Monatspauschalpreise f\u00fcr laufend auszuf\u00fchrende Arbeiten gelten unabh\u00e4ngig von gesetzlichen Feiertagen. Andere arbeitsfreie Tage (z. B. durch Streik, Werksferien usw.) reduzieren die vereinbarten Monatspreise bzw. Pauschalpreise f\u00fcr periodische Reinigung nicht.<\/li>\n<li>F\u00fcr Aufma\u00df und Abrechnung sind zugrunde zu legen bei Neubauten und Umbauten die Rohbauma\u00dfe. Die Rohbauma\u00dfe k\u00f6nnen aus der nach der Ausf\u00fchrung berichtigten Zeichnung entnommen werden.<\/li>\n<li>Bei Abrechnung nach Rohbauma\u00df werden Aussparungen (z. B. f\u00fcr \u00d6ffnungen, Pfeilervorlagen, Heizk\u00f6rpernischen) bis zu 1 m\u00b2 Einzelgr\u00f6\u00dfe nicht ber\u00fccksichtigt.<\/li>\n<li>Treppen nach Anzahl (Tritt- und Sto\u00dffl\u00e4che) und Podeste nach Fl\u00e4chenma\u00df nach Anzahl (St), getrennt nach Bauart und Abmessung.<\/li>\n<li>Verkleidungen und Bespannungen nach Fl\u00e4chenma\u00df (m\u00b2).<\/li>\n<li>Heizk\u00f6rper, sanit\u00e4re Einrichtungen, technische Anlagen, Rohrleitungen und \u00e4hnliches nach Fl\u00e4chenrohrma\u00df, St\u00fcckzahl, oder nach L\u00e4ngenma\u00df getrennt nach Bauart und Abmessung.<\/li>\n<li>Ausstattungs- und Einrichtungsgegenst\u00e4nde je nach Gr\u00f6\u00dfenordnung entweder nach Fl\u00e4chenma\u00df (m\u00b2), nach St\u00fcckzahl oder pauschal nach T\u00e4tigkeitsverzeichnis.<\/li>\n<li>Lichttechnische Anlagen, Beleuchtungsk\u00f6rper und \u00e4hnliches entweder nach Gr\u00f6\u00dfe und Fl\u00e4chenma\u00df (m\u00b2) oder nach Systemen, St\u00fcckzahl oder pauschal nach T\u00e4tigkeitsverzeichnis.<\/li>\n<li>Bei Abweichungen in den Ma\u00dfen des Aufma\u00dfes und des Zeitaufwandes bei Tagelohnarbeiten zwischen Angebot und Rechnung gelten ausschlie\u00dflich die Werte in der Rechnung, da dabei das Aufma\u00df die Rapporte, eventuelle Erschwernisse und sonstige zus\u00e4tzliche Umst\u00e4nde zur Grundlage gemacht werden.<\/li>\n<li>Folgende Umst\u00e4nde berechtigen zu einer Nachberechnung entweder nach Aufma\u00df oder auf Zeitnachweis, sofern sie bei Abgabe des Angebotes nicht erkennbar oder aus sonstigen Gr\u00fcnden nicht vorhersehbar waren:<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">a) Nachtr\u00e4ge und Sonderw\u00fcnsche sowie Nebenleistungen, die im Sinne der VOB besondere Nebenleistungen sind.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">b) Schwierig zu bearbeitende oder schwer zug\u00e4ngliche R\u00e4ume, Geb\u00e4udeteile, Gegenst\u00e4nde e<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">c) Besondere Techniken oder sonstige versteckte M\u00e4ngel des Bauwerks.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">d) Besondere Schutzma\u00dfn<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">e) F\u00fcr Leistungen, die von anderen Gewerken nicht erledigt wurden und eine Behinderung darstellen zur ordentlichen Ausf\u00fchrung der Leistungen des Auftragnehmers notwendig sind.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">f) Bei sonstigen besonderen Schwierigkeiten, k\u00fcnstlerischen Bauteilen, besonderen Ma\u00dfnahmen bez\u00fcglich des Denkmalschutzes oder \u00e4hnlichem sowie<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">g) Verz\u00f6gerungen der Arbeiten des Auftragnehmers \u00fcber eine vereinbarte Zeit oder aber Zeitraum hinaus aus Gr\u00fcnden, die von dem Auftragnehmer nicht zu vertreten sind.<\/p>\n<ol start=\"17\">\n<li>Die Rechnungserstellung erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten, wobei der Rechnungsbetrag zur sofortigen Zahlung nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug f\u00e4llig ist.<\/li>\n<li>Bei Arbeiten, die l\u00e4nger als acht Arbeitstage dauern, k\u00f6nnen Abschlagszahlungen bis zu 90 % der jeweils geleisteten Arbeit gefordert werden. Die Abschlagszahlungen sind mit Zeitpunkt ihrer Anforderung bzw. der Zustellung der Abschlagsrechnung zur Zahlung f\u00e4llig, sp\u00e4testens jedoch innerhalb einer Frist von drei Tagen. Wird diese Frist \u00fcberschritten, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten sofort einzustellen und erst nach Zahlungseingang fortzusetzen.<\/li>\n<li>Ger\u00e4t der Auftraggeber durch \u00dcberschreiten der Zahlungsfrist in Verzug, so hat er Verzugszinsen in H\u00f6he von 3 % \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu begleichen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf.<\/li>\n<li>\u00c4ndert sich w\u00e4hrend der Auftragsabwicklung der Umsatzsteuersatz, so wird der Auftrag bis zum Stichtag mit dem alten und der Rest mit dem neuen Steuersatz abgerechnet.<\/li>\n<li>Ist der Auftraggeber in Annahmeverzug der Leistung des Auftragnehmers, mit der Zahlung im R\u00fcckstand oder tritt eine Verschlechterung der Verm\u00f6genslage des Auftraggebers ein oder wird dem Auftragnehmer eine ung\u00fcnstige Beurteilung bekannt, so sind unbeschadet der vereinbarten Bedingungen s\u00e4mtliche Forderungen zur sofortigen Zahlung f\u00e4llig. Der Auftragnehmer kann weitere Leistungen verweigern und Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen, bis der Auftraggeber alle dem Auftragnehmer gegen\u00fcber bestehenden Verpflichtungen erf\u00fcllt hat. In diesem Falle kann der Auftragnehmer auch weitere Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abh\u00e4ngig machen, ohne dass der Auftraggeber deshalb vom Vertrag zur\u00fccktreten kann.<\/li>\n<li>Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht Inkasso berechtigt. Demgem\u00e4\u00df befreien an die Mitarbeiter geleistete Zahlungen nicht von der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers an den Auftragnehmer.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>D<\/strong><strong>. Abnahme und Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erf\u00fcllt und angenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb einer Frist von f\u00fcnf Tagen, nach Fertigstellung der Arbeiten bzw. Vorlage des Arbeitsscheines, begr\u00fcndete Einwendungen erhebt. Im Falle begr\u00fcndeter, konkreter M\u00e4ngelr\u00fcgen wird der Auftragnehmer die M\u00e4ngel unverz\u00fcglich sp\u00e4testens mit der n\u00e4chsten Reinigung beheben.<\/li>\n<li>Die Mitteilung der konkreten Reklamation hat in nachpr\u00fcfbarer Weise gegen\u00fcber dem Auftragnehmer schriftlich zu erfolgen, wobei jeweils der konkrete Mangel schriftlich niederzulegen ist.<\/li>\n<li>F\u00fcr Sch\u00e4den, die aufgrund fr\u00fcherer Vorbehandlung, Umwelteinfl\u00fcssen oder alterungsbedingt entstanden sind, w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung der T\u00e4tigkeiten auftreten und vorher nicht sichtbar waren, wird eine Haftung nicht \u00fcbernommen.<\/li>\n<li>Vorhandene Sch\u00e4den an zu bearbeitenden Fl\u00e4chen sind dem Auftragnehmer vor Beginn der T\u00e4tigkeiten schriftlich mitzuteilen, erfolgt dies nicht, entf\u00e4llt die Haftung des Auftragnehmers.<\/li>\n<li>F\u00fcr Sch\u00e4den, die beim Erbringen der Leistung entstehen, haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm oder ihrem Erf\u00fcllungshilfen grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz bei der Entstehung des Schadens zur Last f\u00e4llt. In jedem Falle muss der Auftraggeber Gelegenheit zur Nachpr\u00fcfung der Beanstandungen an Ort und Stelle geben. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge erfolgt eine kostenlose Nacharbeit, wof\u00fcr eine angemessene Frist zu gew\u00e4hren ist.<\/li>\n<li>Eine Reklamation ist hinf\u00e4llig, falls vorher ohne Zustimmung des Auftragnehmers an den beanstandeten Gegenst\u00e4nden oder Leistungen Ver\u00e4nderungen vorgenommen werden oder vorgenommen worden sind.<\/li>\n<li>Der Auftragnehmer haftet f\u00fcr alle Personen- und Sachsch\u00e4den, die schuldhaft durch ihn oder sein Personal bei der Erf\u00fcllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden; er hat sich dagegen ausreichend zu versichern. Der Auftraggeber kann die Vorlage eines Haftpflichtversicherungsvertrages verlangen. Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Hilfspersonal des Auftragnehmers werden nicht begr\u00fcndet.<\/li>\n<li>Eine eventuelle Haftung des Auftragnehmers umfasst nicht den Ersatz entfernter Folgesch\u00e4den sowie den Ersatz eventuell entgangenen Gewinns.<\/li>\n<li>M\u00e4ngelr\u00fcgen entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>E. Vertragsdauer und K\u00fcndigung<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Der Vertrag wird f\u00fcr periodisch zu erbringende Leistungen f\u00fcr die Dauer eines Jahres fest abgeschlossen und verl\u00e4ngert er sich jeweils um ein halbes Jahr, falls dieser nicht drei Monate vor seinem Ablauf von einem Vertragspartner schriftlich aufgek\u00fcndigt wird. Die K\u00fcndigung hat durch einen eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Rechtzeitigkeit der K\u00fcndigung ist der Zugang beim Vertragspartner.<\/li>\n<li>Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">a) nach Vertragsschluss Umst\u00e4nde bekannt werden, die zu Bedenken gegen die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers Anlass geben oder dieser mit der Erf\u00fcllung einer Verbindlichkeit gegen\u00fcber dem Auftragnehmer in Verzug ger\u00e4t;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">b) ist der Auftragnehmer infolge h\u00f6herer Gewalt nicht in der Lage seinen Verpflichtungen nachzukommen, berechtigt dies den Auftraggeber nicht zur fristlosen K\u00fcndigung des Vertrages. Das gleiche gilt sinngem\u00e4\u00df, wenn der Auftraggeber durch h\u00f6here Gewalt verhindert wird, die angebotenen Leistungen des Auftragnehmers annehmen zu k\u00f6nnen (Brand, Sabotage, Streik, Aussperrungen usw.);<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">c) die M\u00f6glichkeit einer K\u00fcndigung der Vertragsparteien aus wichtigem Grund unber\u00fchrt bl<\/p>\n<h3><strong>F. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>Als Gerichtsstand wird mit Kunden, die Vollkaufleute, juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich rechtliche Sonderpersonen sind, das Amtsgericht Essen, bei landgerichtlicher, erstinstanzlicher Zust\u00e4ndigkeit das Landgericht Essen vereinbart.<\/li>\n<li>F\u00fcr alle inl\u00e4ndischen Auftraggeber gilt diese Zust\u00e4ndigkeitsvereinbarung f\u00fcr den Fall, dass sie nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegen oder ihr Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist.<\/li>\n<li>Mit Auftraggebern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, gilt unser allgemeiner Diese Gerichtsstandvereinbarungen gelten auch f\u00fcr eventuelle Streitigkeiten aus Scheck und Wechsel. Sollten einzelne Bestimmungen der obigen allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein, so ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>Stand: Januar 2014<\/h3>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Zahlungsbedingungen F\u00fcr die Abwicklung der dem Auftragnehmer erteilten Auftr\u00e4ge gelten ausschlie\u00dflich die nachstehenden allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Zahlungsbedingungen. 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